Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzung ist erforderlich, um eine Projektstelle gründen zu können?
Sie sind pädagogische Fachkraft, Erzieher*in oder Sozialpädagog*in. Je nach Bundesland sind aber auch andere Abschlüsse anerkannt.
Gute Voraussetzungen sind:
- Glauben an Veränderung und Entwicklungsfähigkeit des jungen Menschen
- Zuversicht und Wohlwollen
- Aktivität, Kreativität, handwerkliches Tun oder Hobbies
- Beständigkeit
- Resiliente Persönlichkeit
- Genügend Raum für ein zusätzliches Kind (1 Zimmer und Gemeinschaftsräume)
Wie sehen Anfragen aus, um welche Kinder oder Jugendlichen geht es?
Angefragt werden Kinder und Jugendliche jeden Alters mit dem weiten Spektrum der in der Jugendhilfe denkbaren Auffälligkeiten. Die Anfragen kommen bundesweit von Jugendämtern, sowie Anfragen aus Luxemburg (Office national de l´enfance).
Alle Anfragen werden mit Ihnen besprochen. Sie selber bestimmen ihr eigenes Setting. Sie überlegen sich, welcher junge Mensch zu ihnen passt. Die Entscheidung, unter Berücksichtigung einer Vorbereitungszeit (inkl. Akteneinsicht und Kennenlernen), liegt bei Ihnen.
In der Regel nehmen Sie ein Kind/eine/n Jugendliche/n auf, aber auch zwei sind möglich.
Wer unterstützt mich?
Sie werden von der Aufnahme bis zur Beendigung inkl. Vorbereitungszeit durch unsere erfahrene Koordination begleitet und unterstützt. Diese ist für Sie zuständig und geht mit Ihnen durch dick und dünn.
Außerdem verfügen Sie über ein Netzwerk und bauen dies im Laufe einer Betreuung weiter aus.
Welche Auszeiten habe ich, was passiert, wenn ich krank werde?
Ihr Angebot ist eine familienanaloge Wohnform dh. ein Leben wie in einer Familie. Die Idee einer individualpädagogischen Betreuung ist es, einen jungen Menschen mit allem was dazu gehört bei sich zu Hause aufzunehmen. Dazu gehören auch Unternehmungen und Urlaubsfahrten und kleinere Krankheiten. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Auszeiten oder Krankheitsvertretungen in Anspruch zu nehmen. Das geschieht über fest benannte Vertretungen und unser Netzwerk.
Welche Status habe ich und wie wird er bezahlt?
Sie sind ein freiberuflicher Kooperationspartner und erhalten eine angemessene Bezahlung.
Für den Lebensunterhalt des jungen Menschen werden Sachkosten erstattet.
Darüber hinaus erhalten Sie Supervision, eine kontinuierliche Fachberatung und die Möglichkeit der regelmäßigen Fort- und Weiterbildung.